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Ja zur Energiewende! Nein zur 380-kv-Freileitung im Vorhaben 89!

Hintergrundwissen zum Thema Gesundheit und Stromtrassen

Diese folgenden Informationen bieten dir eine umfassende Grundlage, um die gesundheitlichen Aspekte im Zusammenhang mit Stromtrassen besser zu verstehen:

Kurzgefasst:

  • Abstände zu Wohngebäuden:

    Abstände zu Wohngebäuden:

    Es gibt festgelegte Mindestabstände von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden, um gesundheitliche Risiken zu minimieren. Im Landesentwicklungsplan NRW wird im Innenbereich von Ortschaften ein Abstand von 400m zwischen Höchstspannungsfreileitungen und Wohngebäuden und anderen sensiblen Einrichtungen (wie Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen) vorgeschrieben. Im Außenbereich, also "auf dem Land" gilt ein Abstand von 200m.

  • Elektromagnetische Felder (EMF):

    Elektromagnetische Felder (EMF):

    Hochspannungsleitungen erzeugen elektromagnetische Felder (EMF), die potenziell gesundheitsschädlich sein können. Es gibt Bedenken, dass Langzeitexposition, also ein dauerhaftes Wohnen oder Arbeiten innerhalb dieser Felder, das Risiko für eine Reihe von schweren chronischen Krankheiten, einschließlich Krebs, erhöhen könnte. Hier herrscht allerdings ein erheblicher Mangel an Studien, Langzeitbeobachtungen und wissenschaftlichen Gutachten, um diese Risiken objektiv zu bewerten. Man weiß es schlicht nicht. 

  • Emissionen und Gesundheitsrisiken:

    Emissionen und Gesundheitsrisiken:

    Neben elektromagnetischen Feldern gibt es auch andere Emissionen, die von Stromtrassen ausgehen, einschließlich Lärm, Vibrationen und Lichtverschmutzung. Diese können ebenfalls negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner haben. Die individuelle Sensibilität spielt hier eine besondere Rolle. 
    Auch bei diesen Emissionen gibt es noch keine durch Studien belegte Abstandsregelungen, die garantieren, dass Menschen, die in der Nähe der Höchstspannungsleitung leben und/oder arbeiten, keine gesundheitlichen Schäden davontragen.

  • Gesetzliche Regelungen und Schutzmaßnahmen:

    Gesetzliche Regelungen und Schutzmaßnahmen:

    Es gibt gesetzliche Regelungen und Schutzmaßnahmen, die darauf abzielen, die Bevölkerung vor den potenziellen Gesundheitsrisiken von Hochspannungsleitungen zu schützen. Dazu gehört die Einhaltung von Abstandsregeln und die Durchführung von Umwelt- und Naturverträglichkeitsprüfungen. Eine vollständige und objektive Prüfung der Umwelt- und Naturverträglichkeit auf Basis wissenschaftlicher Gutachten kann sich aber nur in einem Bereich bewegen, in dem die tatsächlichen Folgen der Höchstspannung schon erfasst wurden. Da 380-kV-Höchstspannungsleitungen bisher kaum gebaut wurden, werden Schäden erst dann wissenschaftlich festgestellt, wenn sie bereits erfolgt sind.

  • Alternative Technologien:

    Alternative Technologien:

    Erdverkabelung wird als eine Möglichkeit gesehen, die gesundheitlichen Risiken von Hochspannungsleitungen zu verringern. Unterirdische Kabel erzeugen geringere elektromagnetische Felder und sind weniger sichtbar, was auch die psychische und wirtschaftliche Belastung für die Anwohner reduzieren kann. 

Gesundheitliche Risiken durch Höchstspannungsleitungen im Detail:

Auswirkungen von elektrischen und magnetischen Feldern auf die Gesundheit 

Hochspannungsleitungen stellen durch ihre elektrischen und magnetischen Felder eine Gesundheitsgefahr dar. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stuft niederfrequente Felder als „möglicherweise krebserregend“ ein. Vorwiegend aus dem Ausland stammende Studien zeigen, dass dauerhafte Exposition gegenüber diesen Magnetfeldern das Risiko für Leukämie bei Kindern erhöhen kann. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weist darauf hin, dass die Studienlage unzureichend ist und weitere Forschungen nötig sind. Es gibt zahlreiche Studien, die mögliche Zusammenhänge zwischen niederfrequenten Magnetfeldern und Erkrankungen wie Alzheimer, Parkinson und verschiedenen Krebsarten untersuchen. Einige Studien deuten auf einen Zusammenhang hin, der jedoch noch bestätigt werden muss. 

Zudem leiden viele Menschen unter „Elektrosensibilität“, die sich durch Symptome wie Kopfschmerzen, Schlafstörungen, Müdigkeit und Konzentrationsprobleme bemerkbar macht. Trotz dieser Hinweise ist die genaue Gesundheitsgefährdung deshalb umstritten, weil die Studienlage sehr dünn ist. Es gibt also keine klaren Beweise, ob und in welchem Grad Höchstspannungsleitungen die Menschen krank machen, die dauerhaft in ihrer Nähe leben und arbeiten. Dass es keine Beweise gibt, bedeutet aber keinesfalls im Umkehrschluss, dass die Nähe von Höchstspannungsleitungen ungefährlich ist.

Vergleich der Grenzwerte in Deutschland und Europa 

Zum Schutz der Bevölkerung vor elektrischen und magnetischen Feldern hat der Gesetzgeber in Deutschland Grenzwerte festgelegt, die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV) verankert sind. Diese Grenzwerte sind im europäischen Vergleich allerdings sehr hoch. In Deutschland liegt der Grenzwert bei 100 Mikrotesla (µT), während er in den Niederlanden und Finnland für Bereiche, in denen sich auch Kinder aufhalten, nur 0,4 µT beträgt. In Italien gelten für neue Strominstallationen 3 µT, und an Orten, an denen sich Menschen über längere Zeit aufhalten, 10 µT. Die Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder sind generell international sehr unterschiedlich. Einige EU-Länder haben deutlich niedrigere Grenzwerte als die Empfehlungen des Rates von 5 kV pro Meter für elektrische Felder und 100 Mikrotesla für Magnetfelder. Zum Beispiel sind in Litauen nur 0,5 kV und 20 µT erlaubt, und in den Niederlanden gelten in sensiblen Bereichen nur 0,4 µT. Diese Werte liegen weit unter den in Deutschland geltenden Grenzwerten. 

Fehlende Regelungen für Mindestabstände 

Das Gesundheitsrisiko sinkt mit zunehmendem Abstand zu Hochspannungsleitungen. Der BUND Deutschland empfiehlt einen Mindestabstand von 600 Metern, während 380 Meter als baubiologisch unbedenklich gelten. Es gibt jedoch kein Gesetz in Deutschland, das einen Mindestabstand zwischen Hochspannungsleitungen und Wohngebäuden vorschreibt. Der Landesentwicklungsplan (LEP) in Nordrhein-Westfalen fordert lediglich 200 Meter Abstand im Außenbereich und 400 Meter innerhalb von Ortschaften. Diese Abstände sind jedoch nicht überall realisierbar, was dann in der Tat dazu führt, dass der Gesundheitsschutz zugunsten wirtschaftlicher Interessen vernachlässigt wird. 

Forderungen nach besserem Gesundheitsschutz 

Wir fordern besseren Schutz für die Bevölkerung im Außenbereich. Auch dort leben Erwachsene und Kinder, und es gibt keinen Grund, mit deren Gesundheit anders umzugehen, als mit der von Menschen in dicht besiedelten Gebieten. In den geplanten Trassenkorridoren oder deren Nähe befinden sich auch im Außenbezirk Kindertagesstätten, Reitanlagen, Sportstätten, Kulturveranstaltungsorte und touristische Ziele wie Campingplätze. 

Kumulierte Belastung durch elektromagnetische Felder 

Es ist wichtig, die Gesamtbelastung durch elektromagnetische Felder zu berücksichtigen. Die Belastungen durch die geplanten Hochspannungsleitungen summieren sich mit den bereits bestehenden Gefahren durch andere elektromagnetische Quellen wie Sende- und Radaranlagen.

Zuwendungen

IBAN: DE38 4036 1906 8673 7192 00
BIC: GENODEM1IBB
Bank: Volksbank im Münsterland eG

Empfänger: BI Aktionsbündnis 89
Bevollmächtigte des Treuhandkontos sind: Kathrin Ehmann

Spendenquittungen können nicht ausgestellt werden.

Unsere Initiative

Wir klären über die Auswirkungen des Vorhabens 89 für Mensch, Tier, Natur und Umwelt auf. Wir vernetzen uns mit anderen Initiativen und bündeln Ressourcen. Wir machen die Dimensionen des Vorhabens 89 einer breiten Öffentlichkeit verständlich und initiieren Kampagnen.

Unsere Ziele

Grundlegende Überprüfung der Planungen für die 380kV-Freileitung (BBPIG 89) und Einhaltung der Raumordnungsziele zum Schutz von Wohngebieten und Naturschutzflächen. Wir fordern die Bündelung neuer Stromtrassen entlang bestehender Leitungen und eine objektive Prüfung der Umweltverträglichkeit durch wissenschaftliche Gutachten.

Wie Du helfen kannst

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