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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn sich die Bezirksregierung am Ende des Raumordnungsverfahren für eine andere Korridorvariante entscheiden muss? Gibt es dann eine erneute Planung und Bürgerbeteiligung?

Entscheidung für eine andere Korridorvariante

Wenn die Bezirksregierung Münster am Ende des Raumordnungsverfahrens entscheidet, dass eine andere Korridorvariante geeigneter ist, wird diese Entscheidung in den Abschlussbericht der Raumverträglichkeitsprüfung aufgenommen. Diese Empfehlung dient als Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren.

Planfeststellungsverfahren und Bürgerbeteiligung: Im Planfeststellungsverfahren wird der detaillierte Trassenverlauf basierend auf den Ergebnissen der Raumordnungsprüfung festgelegt. Es erfolgt erneut eine Bürgerbeteiligung: Die Planungsunterlagen werden öffentlich ausgelegt, und Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Institutionen haben die Möglichkeit, Stellungnahmen und Einwände einzureichen. Diese Einwände werden von der Behörde geprüft und können zu Anpassungen der Planung führen.

Erneute Raumverträglichkeitsprüfung (RVP): Eine erneute RVP für Alternativtrassen ist in der Regel nicht vorgesehen. Die RVP bewertet die Raumverträglichkeit verschiedener Trassenvarianten und spricht eine Empfehlung für die bestgeeignete Variante aus. Diese Empfehlung wird im Planfeststellungsverfahren berücksichtigt, in dem eine neue Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet, jedoch ohne eine weitere RVP.

Fazit: Nach einer Entscheidung für eine alternative Korridorvariante folgt keine erneute RVP, sondern das Planfeststellungsverfahren mit erneuter Bürgerbeteiligung und Prüfung der Einwände.

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