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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Raumordnungsverfahren und wie läuft es im Vorhaben 89 ab?

Das Raumordnungsverfahren ist ein wichtiger Schritt in der Planung großer Infrastrukturprojekte wie dem Vorhaben 89. Es dient dazu, die Raumverträglichkeit eines Projekts zu prüfen und sicherzustellen, dass es sich in die bestehende Landschaft und die Nutzungskonzepte einfügt.

Ziel und Ablauf des Raumordnungsverfahrens

Das Verfahren bewertet die Auswirkungen eines Projekts auf die räumliche Entwicklung, die Umwelt und die sozialen Gegebenheiten in der betroffenen Region. Dabei werden insbesondere Fragen der Raumordnung und Landesplanung untersucht. Es ist ein frühes Prüfungsverfahren, das vor der eigentlichen Planfeststellung stattfindet.

Zuständige Behörde und Verfahrensstart

Da dieses Vorhaben nur das Bundesland NRW betrifft, entscheidet die Landesbehörde (Bezirksregierung Münster) in einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) bzw. dem Raumordnungsverfahren (ROV) über einen möglichen Korridor. Dies geschieht anhand der von Amprion erarbeiteten Verfahrensunterlagen. Einige Vorab-Dokumente von Amprion sind hier einsehbar: https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/regionalplanung/380-kV_westerkappeln_gersteinwerk/index.html 
Sofern die Unterlagen vollständig sind, wird das Verfahren formell gestartet. Für das Vorhaben 89, die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk, ist der Start ab Herbst 2024 vorgesehen.

Ziel des Raumordnungsverfahrens

Ziel des Verfahrens ist es, den „raumverträglichsten“ Trassenkorridor unter Berücksichtigung der Aspekte Standort- und Trassenalternativen sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung zu erörtern.

Beteiligung der Öffentlichkeit

An dem Verfahren können die Öffentlichkeit sowie betroffene öffentliche Stellen ihre Belange in Form von Stellungnahmen darlegen. Die Fristen werden unter anderem hier einzusehen sein: https://www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/de.html?cms_gruppe=bbplg&cms_nummer=89 
Die Stellungnahmen können auch hier zu gegebener Zeit online eingereicht werden.

Entscheidung und Verfahrensabschluss

Anhand aller Unterlagen entscheidet die Bezirksregierung dann, ob noch Erörterungsbedarf besteht. Den Abschluss des Verfahrens bildet eine Stellungnahme der Bezirksregierung Münster, in welcher der „raumverträglichste“ Korridor dargelegt wird. Die Raumverträglichkeitsprüfung soll nach 6 Monaten abgeschlossen sein. Der Abschluss unseres Verfahrens ist somit für das Frühjahr 2025 geplant.

Folgen des Verfahrens für das Planfeststellungsverfahren

Das Ergebnis ist für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren nicht bindend, muss aber berücksichtigt werden! Das bedeutet also, dass die aus dem Raumordnungsverfahren vorgeschlagene Trasse noch nicht zwingend die finale ist! Die konkrete Stromtrasse wird im Planfeststellungsverfahren bestimmt.

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Urheber: www.aktionsbuendnis-89.de

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Unsere Initiative

Wir klären über die Auswirkungen des Vorhabens 89 für Mensch, Tier, Natur und Umwelt auf. Wir vernetzen uns mit anderen Initiativen und bündeln Ressourcen. Wir machen die Dimensionen des Vorhabens 89 einer breiten Öffentlichkeit verständlich und initiieren Kampagnen.

Unsere Ziele

Grundlegende Überprüfung der Planungen für die 380kV-Freileitung (BBPIG 89) und Einhaltung der Raumordnungsziele zum Schutz von Wohngebieten und Naturschutzflächen. Wir fordern die Bündelung neuer Stromtrassen entlang bestehender Leitungen und eine objektive Prüfung der Umweltverträglichkeit durch wissenschaftliche Gutachten.

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