Das Raumordnungsverfahren ist ein wichtiger Schritt in der Planung großer Infrastrukturprojekte wie dem Vorhaben 89. Es dient dazu, die Raumverträglichkeit eines Projekts zu prüfen und sicherzustellen, dass es sich in die bestehende Landschaft und die Nutzungskonzepte einfügt.
Ziel und Ablauf des Raumordnungsverfahrens
Das Verfahren bewertet die Auswirkungen eines Projekts auf die räumliche Entwicklung, die Umwelt und die sozialen Gegebenheiten in der betroffenen Region. Dabei werden insbesondere Fragen der Raumordnung und Landesplanung untersucht. Es ist ein frühes Prüfungsverfahren, das vor der eigentlichen Planfeststellung stattfindet.
Zuständige Behörde und Verfahrensstart
Da dieses Vorhaben nur das Bundesland NRW betrifft, entscheidet die Landesbehörde (Bezirksregierung Münster) in einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) bzw. dem Raumordnungsverfahren (ROV) über einen möglichen Korridor. Amprion hat am 30.09.2024 die Verfahrensunterlagen bei der Bezirksregierung Münster vorgelegt. Gleichzeitig wurde die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung beantragt. Details dazu sind hier nachzulesen: https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/regionalplanung/380-kV_westerkappeln_gersteinwerk/index.html
Ziel des Raumordnungsverfahrens
Ziel des Verfahrens ist es, den „raumverträglichsten“ Trassenkorridor unter Berücksichtigung der Aspekte Standort- und Trassenalternativen sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung zu erörtern.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Unterlagen zur Raumverträglichkeitsprüfung liegen öffentlich vom 21. Oktober 2024 bis zum 29. November 2024 aus und sind online hier einzusehen: https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/regionalplanung/380-kV_westerkappeln_gersteinwerk/_ablage/unterlagen/Antragsunterlagen_RaumVP_Vorhaben89.zip.
Während der genannten Frist können die Öffentlichkeit und betroffene öffentliche Stellen Stellungnahmen zu den Verfahrensunterlagen bei der Bezirksregierung Münster, der zuständigen Regionalplanungsbehörde, abgeben. Das Aktionsbündnis 89 und betroffene BIs informieren über das Prozedere und liefern Hilfestellungen.
Siehe auch: Start Bürgerbeteiligung - Infos & Vorlagen
Entscheidung und Verfahrensabschluss
Anhand aller Unterlagen entscheidet die Bezirksregierung dann, ob noch Erörterungsbedarf besteht. Den Abschluss des Verfahrens bildet eine Stellungnahme der Bezirksregierung Münster, in welcher der „raumverträglichste“ Korridor dargelegt wird. Die Raumverträglichkeitsprüfung soll nach 6 Monaten abgeschlossen sein. Der Abschluss unseres Verfahrens ist für 2025 geplant.
Folgen des Verfahrens für das Planfeststellungsverfahren
Das Ergebnis ist für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren nicht bindend, muss aber berücksichtigt werden! Das bedeutet also, dass die aus dem Raumordnungsverfahren vorgeschlagene Trasse noch nicht zwingend die finale ist! Die konkrete Stromtrasse wird im Planfeststellungsverfahren bestimmt.