Das Raumordnungsverfahren ist ein wichtiger Schritt in der Planung großer Infrastrukturprojekte wie dem Vorhaben 89. Es dient dazu, die Raumverträglichkeit eines Projekts zu prüfen und sicherzustellen, dass es sich in die bestehende Landschaft und die Nutzungskonzepte einfügt.
Ziel und Ablauf des Raumordnungsverfahrens
Das Verfahren bewertet die Auswirkungen eines Projekts auf die räumliche Entwicklung, die Umwelt und die sozialen Gegebenheiten in der betroffenen Region. Dabei werden insbesondere Fragen der Raumordnung und Landesplanung untersucht. Es ist ein frühes Prüfungsverfahren, das vor der eigentlichen Planfeststellung stattfindet.
Zuständige Behörde und Verfahrensstart
Da dieses Vorhaben nur das Bundesland NRW betrifft, entscheidet die Landesbehörde (Bezirksregierung Münster) in einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) bzw. dem Raumordnungsverfahren (ROV) über einen möglichen Korridor. Dies geschieht anhand der von Amprion erarbeiteten Verfahrensunterlagen. Einige Vorab-Dokumente von Amprion sind hier einsehbar: https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/regionalplanung/380-kV_westerkappeln_gersteinwerk/index.html
Sofern die Unterlagen vollständig sind, wird das Verfahren formell gestartet. Für das Vorhaben 89, die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk, ist der Start ab Herbst 2024 vorgesehen.
Ziel des Raumordnungsverfahrens
Ziel des Verfahrens ist es, den „raumverträglichsten“ Trassenkorridor unter Berücksichtigung der Aspekte Standort- und Trassenalternativen sowie der Umweltverträglichkeitsprüfung zu erörtern.
Beteiligung der Öffentlichkeit
An dem Verfahren können die Öffentlichkeit sowie betroffene öffentliche Stellen ihre Belange in Form von Stellungnahmen darlegen. Die Fristen werden unter anderem hier einzusehen sein: https://www.netzausbau.de/Vorhaben/ansicht/de.html?cms_gruppe=bbplg&cms_nummer=89
Die Stellungnahmen können auch hier zu gegebener Zeit online eingereicht werden.
Entscheidung und Verfahrensabschluss
Anhand aller Unterlagen entscheidet die Bezirksregierung dann, ob noch Erörterungsbedarf besteht. Den Abschluss des Verfahrens bildet eine Stellungnahme der Bezirksregierung Münster, in welcher der „raumverträglichste“ Korridor dargelegt wird. Die Raumverträglichkeitsprüfung soll nach 6 Monaten abgeschlossen sein. Der Abschluss unseres Verfahrens ist somit für das Frühjahr 2025 geplant.
Folgen des Verfahrens für das Planfeststellungsverfahren
Das Ergebnis ist für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren nicht bindend, muss aber berücksichtigt werden! Das bedeutet also, dass die aus dem Raumordnungsverfahren vorgeschlagene Trasse noch nicht zwingend die finale ist! Die konkrete Stromtrasse wird im Planfeststellungsverfahren bestimmt.