Das Planfeststellungsverfahren ist ein entscheidender Schritt zur Genehmigung großer Infrastrukturprojekte wie dem Vorhaben V89. Es handelt sich um ein rechtlich verbindliches Verfahren, das alle Aspekte des Projekts prüft, bevor eine endgültige Genehmigung erteilt wird.
Der Start des Planfeststellungsverfahrens im V89 ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes noch nicht bekannt.
Ablauf des Planfeststellungsverfahrens
In der Planfeststellung wird der konkrete Verlauf der Stromtrasse festgelegt. Das Verfahren beginnt, sobald das vorhergehende Raumordnungsverfahren abgeschlossen ist und Amprion den Antrag bei der Bezirksregierung Münster eingereicht hat. Dieser Antrag enthält detaillierte Informationen zur geplanten Leitung, inklusive Plänen, Beschreibungen des Vorhabens und Erläuterungen zu den Umweltauswirkungen. Zu diesem Zeitpunkt sind beispielsweise die genauen Maststandorte, Masthöhen und die Wege, auf denen Baufahrzeuge fahren werden, bekannt.
Antragskonferenz und Umweltverträglichkeitsprüfung
Nach Eingang des vollständigen Antrags führt die Bezirksregierung Münster eine Antragskonferenz durch. An dieser Konferenz dürfen unter anderem Träger öffentlicher Belange sowie Vereinigungen und Verbände teilnehmen. Im Rahmen des Verfahrens prüft die Bezirksregierung das Bauvorhaben auch mittels einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese Prüfung untersucht die Auswirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden und andere Umweltfaktoren.
Öffentlichkeitsbeteiligung und Anhörungsverfahren
Sobald der Antrag eingereicht ist, leitet die Bezirksregierung ein Anhörungsverfahren ein. Die Planunterlagen werden einen Monat lang öffentlich ausgelegt, und während dieser Zeit können betroffene Bürger Einwendungen erheben. Nach Ablauf der Einwendungsfrist erörtert die Bezirksregierung die vorgebrachten Bedenken mit Amprion, den Behörden und den Betroffenen.
Abschluss des Verfahrens
Am Ende des Verfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss. Dieser Beschluss ist rechtlich bindend und bestimmt, ob und unter welchen Bedingungen das Projekt umgesetzt werden darf. Der Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt die Ergebnisse des vorhergehenden Raumordnungsverfahrens, ist jedoch nicht daran gebunden. Das bedeutet, dass der im Raumordnungsverfahren vorgeschlagene Korridor noch angepasst werden kann.
Quellen: