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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Welche Rechte hat Amprion, wenn sie auf meinem Land einen Masten bauen?

Wenn Amprion im Rahmen des Vorhabens V89 einen Masten auf Ihrem Grundstück errichtet, erwirbt das Unternehmen bestimmte Rechte, die durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit abgesichert werden. Diese Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen und räumt Amprion das Recht ein, das Grundstück für den Bau, Betrieb und die Wartung der Strommasten zu nutzen.

Umfang der Dienstbarkeit

Die beschränkte persönliche Dienstbarkeit umfasst in der Regel:

  • Betretungsrecht: Amprion und deren beauftragte Unternehmen haben das Recht, das Grundstück zu betreten, um Bauarbeiten durchzuführen sowie für Wartungs- und Reparaturmaßnahmen.
  • Nutzungsrecht: Amprion darf das Grundstück in dem Bereich nutzen, der für die Errichtung und den Betrieb der Masten notwendig ist. Dies umfasst auch den Zugang für Baufahrzeuge und schweres Gerät.
  • Einschränkung der Nutzung: Der Grundstückseigentümer kann in seiner Nutzung des Grundstücks eingeschränkt werden, insbesondere in den Bereichen, die für den Schutzstreifen der Masten und Leitungen reserviert sind.

Entschädigung und Rechtsfolgen

Für die Einräumung dieser Rechte erhält der Grundstückseigentümer eine Entschädigung, die sich nach dem Verkehrswert des betroffenen Grundstücksteils richtet. Der genaue Betrag und die Bedingungen werden in einem Vertrag zwischen dem Eigentümer und Amprion festgelegt. Diese Entschädigung wird in der Regel als Einmalzahlung geleistet.

Quellen:

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