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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Dienstbarkeit (Grundbucheintrag)?

Eine Dienstbarkeit ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einem Dritten – wie einem Übertragungsnetzbetreiber – bestimmte Nutzungsrechte an einem Grundstück gewährt. Diese Rechte werden in der Regel zur Sicherung von Infrastrukturvorhaben, wie dem Errichten und Betreiben von Strommasten oder Freileitungen, eingetragen.

Arten und Umfang der Dienstbarkeit

  • Betretungsrecht: Der Vorhabenträger, z.B. Amprion, erhält das Recht, das Grundstück zu betreten, um notwendige Bau-, Wartungs- und Sanierungsarbeiten durchzuführen.
  • Nutzungsrecht: Die Dienstbarkeit erlaubt es dem Vorhabenträger, das Grundstück in einem bestimmten Bereich für den Bau und Betrieb von Leitungen zu nutzen.
  • Einschränkungen für den Eigentümer: Der Grundstückseigentümer wird in seiner Nutzung des Grundstücks eingeschränkt. Zum Beispiel dürfen innerhalb eines Schutzstreifens keine Bäume angepflanzt werden, die eine bestimmte Höhe überschreiten. Ebenso darf der Eigentümer ohne vorherige Abstimmung keine baulichen Anlagen errichten und muss alle Maßnahmen unterlassen, die den Bestand der Freileitung gefährden könnten.

Rechtliche Absicherung und Entschädigung

Diese beschränkt persönliche Dienstbarkeit wird im Grundbuch eingetragen und ist rechtlich bindend. Sie bleibt auch bei einem Verkauf des Grundstücks bestehen und geht auf den neuen Eigentümer über. Übertragungsnetzbetreiber erwerben die Grundstücke, über die eine Leitung verlaufen soll, in der Regel nicht. Stattdessen wird eine Dienstbarkeit eingetragen, die dem Vorhabenträger die genannten Rechte gewährt.
Für die damit verbundenen Einschränkungen erhält der Grundstückseigentümer eine Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung wird in der Regel verhandelt und richtet sich nach dem Wert des betroffenen Grundstücksteils.

Quellen:

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