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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie verhindere ich, dass Stromnetzbetreiber mein Grundstück betreten oder im Vorfeld Nutzungsrechte erwerben?

Grundstückseigentümer berichteten schon vor der Raumverträglichkeitsprüfung im Laufe des Jahres 2024, dass sie Mitarbeiter von Stromnetzbetreibern auf ihrem Land beobachtet haben. Anderen Immobilien-/Landeigentümern wurden Vorverträge oder höhere Entschädigungen an der Haustür zugesagt, wenn sie jetzt schon einen (Vor)-Vertrag unterschreiben. 

Wir geben auf dieser Seite Handlungsempfehlungen, wie man sich gegen diese Maßnahmen wehren kann und informieren über die Hintergründe. 

Hinweis: Die bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Betretungsverbot: Vorlage

1. Möglichkeiten, ein Betretungsverbot zu verhängen:

Als Grundstückseigentümer haben Sie das Recht, Dritten das Betreten Ihres Grundstücks zu untersagen. Dies können Sie durch ein schriftliches Betretungsverbot tun, das Sie dem betreffenden Stromnetzbetreiber zukommen lassen. 

Ein Muster für ein solches Schreiben könnte wie folgt aussehen:

[Dein Name]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
[E-Mail-Adresse]

An 
[Anschrift Stromnetzbetreiber]

 

[Ort, Datum]

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit untersage ich dem Stromnetzbetreiber [NAME STROMNETZBETREIBER] sowie allen von ihm beauftragten Unternehmen das Betreten meines Grundstücks:

Gemarkung: [Name der Gemarkung]
Flur: [Nummer der Flur]
Flurstück: [Nummer des Flurstücks]

Mit freundlichen Grüßen,

[Unterschrift]

[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Datum]

 

Stellen Sie sicher, dass dieses Schreiben eindeutig formuliert ist und nachweislich zugestellt wird, beispielsweise per Einschreiben.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Gemäß § 44 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sind Grundstückseigentümer verpflichtet, bestimmte Vorarbeiten zu dulden, die für die Planung und den Bau von Energieversorgungsleitungen notwendig sind. Dazu zählen unter anderem Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie bauvorbereitende Maßnahmen. Ein ausgesprochenes Betretungsverbot kann daher durch gesetzliche Regelungen eingeschränkt sein. In solchen Fällen kann die zuständige Behörde das Betretungsverbot aufheben, sodass die Vorarbeiten durchgeführt werden können. Dies muss aber nachgewiesen werden. Stellen Sie also den Netzbetreibern keinen Freibrief aus, indem Sie nichts tun. 

Quelle: Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) § 44 Vorarbeiten

Keine Vorverträge unterzeichnen!

Stromnetzbetreiber versuchen oft, bereits im Vorfeld Nutzungsrechte durch den Abschluss von Dienstbarkeitsverträgen zu sichern. Diese Verträge räumen dem Betreiber das Recht ein, Ihr Grundstück für den Bau und Betrieb von Leitungen zu nutzen. Dafür werden in der Regel Entschädigungszahlungen angeboten, die teilweise über den gesetzlichen Vorgaben liegen können, um die Zustimmung der Eigentümer zu erleichtern. Beispielsweise können Beschleunigungszuschläge gewährt werden, wenn Eigentümer das Angebot innerhalb einer bestimmten Frist annehmen. Dieses Vorgehen soll Sie aber nur unter Druck setzen, schnell zu unterschreiben. 

Aber Achtung: Erstens sind die gesetzlichen Entschädigungszahlungen ohnehin sehr gering und stehen in keinem Verhältnis zum Wertverlust, den der Grundstücksbesitzer zu erwarten hat. Und zweitens entstehen keinerlei Nachteile daraus, Nutzungsrechte NICHT zu unterschreiben. Die angebotenen Aufschläge werden mit fortschreitender Dringlichkeit eher steigen als fallen.

Weitere Erläuterungen dazu:

  • Es gibt keinerlei gesetzlichen Zwang, derartige Vertragsangebote von Stromnetzbetreibern  zu unterschreiben.
  • Wenn Ihr Eigentum dennoch irgendwann in Anspruch genommen werden sollte, haben Sie Anspruch auf die gesetzliche Entschädigung. Falls keine Einigung zur Entschädigungshöhe gefunden wird, muss diese auf Kosten des Stromnetzbetreibers durch einen neutralen Gutachter bestimmt werden. D.h.: Heute vermag niemand zu sagen, ob Sie später etwas mehr oder ggf. auch etwas weniger bekommen, als Ihnen der Stromnetzbetreiber jetzt freihändig anbietet. Das, was Ihnen gesetzlich zusteht, werden Sie aber auf jeden Fall erhalten.
  • Stromnetzbetreiber haben ein großes Interesse daran, schon jetzt möglichst viele Verträge bzw. Vorverträge abzuschließen, weil sie dann insoweit Sicherheit haben. So können sie auch in dem späteren Planfeststellungsverfahren argumentieren, dass die neue Eigentumsbetroffenheit so groß gar nicht ist, schließlich hätten schon XY % der betroffenen Eigentümer*innen zugestimmt.
  • Und ganz wichtig: Falls Sie sich die Option offenhalten wollten, notfalls mit Rechtsmitteln gegen eine Genehmigung (Planfeststellungsbeschluss) der Freileitung vorzugehen, schränken Sie das, was ein Gericht prüfen kann, möglicherweise sehr stark ein, wenn Sie der Inanspruchnahme Ihres Eigentums "freiwillig" zugestimmt haben.
  • Kurz: Stand Dezember 2024 hat das eigentliche Planfeststellungsverfahren (Genehmigungsverfahren) der Freileitung noch nicht begonnen. Ob und wenn ja wo welche Energietrasse genehmigt werden wird, ist noch völlig offen. Rechtlich gibt es keinerlei Zwang, jetzt irgendwelche Verträge zu unterschreiben; im Zweifel hilft das vor allem dem Stromnetzbetreiber und schränkt im Gegenzug Ihre eigenen Rechtsschutzmöglichkeiten ggf. erheblich ein. Ob Sie später mehr oder weniger Entschädigung erhalten werden, als Ihnen derzeit angeboten wird, lässt sich pauschal nicht sagen. Ihren gesetzlichen Entschädigungsanspruch behalten Sie aber auf jeden Fall.

Es ist daher ratsam, keine Vorverträge oder Dienstbarkeitsverträge zu unterzeichnen, ohne die langfristigen Folgen und Alternativen geprüft zu haben. Ziehen Sie bei Bedarf rechtlichen Beistand hinzu, um Ihre Rechte und Pflichten umfassend zu verstehen.

Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen

Schließen Sie sich lokalen Bürgerinitiativen oder Interessengemeinschaften an, die sich gegen solche Projekte engagieren. Gemeinsam können Sie stärker auftreten, Informationen austauschen und koordinierte Einwendungen vorbereiten. Beispielsweise hat sich das Aktionsbündnis 89 als Zusammenschluss von neun Bürgerinitiativen gegen das Vorhaben 89 formiert. 

Dokumentation der Kommunikation

Halten Sie jegliche Kommunikation mit dem Stromnetzbetreiber schriftlich fest. Dies schafft Klarheit und kann im Falle von Konflikten als Beweismittel dienen.

Zusammenfassung: Handlungsanweisungen für Landbesitzer, die den Zutritt oder Vorverträge verhindern möchten:

  1. Betretungsverbot aussprechen: Senden Sie ein schriftliches Betretungsverbot an den Stromnetzbetreiber per Einschreiben, um Ihr Hausrecht zu wahren. Nutzen Sie dabei konkrete Angaben zu Flur und Flurstück.
     
  2. Rechtliche Beratung einholen: Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten, insbesondere zu den Duldungspflichten gemäß § 44 EnWG, und ziehen Sie bei Bedarf rechtlichen Beistand hinzu.
     
  3. Keine Vorverträge unterzeichnen: Unterschreiben Sie keine Dienstbarkeits- oder Vorverträge, ohne die langfristigen Folgen und Alternativen geprüft zu haben.
     
  4. Gemeinsam auftreten: Schließen Sie sich lokalen Initiativen oder Interessengemeinschaften an, um gemeinsam stärker aufzutreten und rechtlich fundierte Einwendungen vorzubereiten.
     
  5. Kommunikation dokumentieren: Halten Sie jegliche Kommunikation mit dem Stromnetzbetreiber schriftlich fest, um bei Konflikten eine klare Beweislage zu haben.

Diese Schritte helfen, Ihren Besitz zu schützen und frühzeitigen Maßnahmen der Stromnetzbetreiber entgegenzuwirken.

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Urheber: www.aktionsbuendnis-89.de

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Unsere Initiative

Wir klären über die Auswirkungen des Vorhabens 89 für Mensch, Tier, Natur und Umwelt auf. Wir vernetzen uns mit anderen Initiativen und bündeln Ressourcen. Wir machen die Dimensionen des Vorhabens 89 einer breiten Öffentlichkeit verständlich und initiieren Kampagnen.

Unsere Ziele

Grundlegende Überprüfung der Planungen für die 380kV-Freileitung (BBPIG 89) und Einhaltung der Raumordnungsziele zum Schutz von Wohngebieten und Naturschutzflächen sowie eine objektive Prüfung der Umweltverträglichkeit durch wissenschaftliche Gutachten. Wir fordern die konsequente Bündelung von geplanten neuen Strominfrastrukturprojekten zur Entlastung des Raumes - und zwar nicht erst auf Wechselstromebene, sondern bereits mit den geplanten Gleichstromprojekten. Eine Großbaustelle reicht.

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