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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Erhalte ich eine Entschädigung, wenn im Vorhaben 89 Freileitungen über mein Grundstück gebaut werden?

Entschädigung bei Freileitungen über das Grundstück im Vorhaben V89

Wenn im Rahmen des Vorhabens V89 Höchstspannungsfreileitungen über Ihr Grundstück gebaut werden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Entschädigung wird gewährt, wenn eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Betreibers in das Grundbuch eingetragen wird. Diese Dienstbarkeit gibt dem Betreiber das Recht, die Freileitungen über Ihrem Grundstück zu errichten und zu betreiben.

Höhe der Entschädigung

Die Entschädigungshöhe beträgt bei Höchstspannungsfreileitungen bis zu 25 % des Verkehrswertes der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche. Die Schutzstreifenbreite liegt typischerweise zwischen 40 und 60 Metern, kann jedoch je nach Leitungsart und regionalen Vorschriften variieren.

Beschleunigungszuschlag: Zusätzlich kann ein Beschleunigungszuschlag gezahlt werden, wenn der Grundstückseigentümer die Dienstbarkeitsbewilligung innerhalb von acht Wochen notariell beglaubigen lässt. Dieser Zuschlag beträgt zwischen 0,5 €/m² und 2 €/m².

Aufwandsentschädigung: Es kann außerdem eine Aufwandsentschädigung von bis zu 500 € gezahlt werden, um den administrativen Aufwand für den Grundstückseigentümer abzudecken.

Rechenbeispiel

Angenommen, der Verkehrswert der Fläche beträgt 10 €/m². Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:

  • 25 % des Verkehrswertes: 2,5 €/m²
  • Beschleunigungszuschlag: 1 €/m²
  • Gesamter Entschädigungsbetrag pro m²: 3,5 €/m²

Diese Entschädigung wird für die Schutzstreifenbreite (ca. 40-60 m) und die Trassenlänge auf dem betroffenen Grundstück pro Quadratmeter gezahlt.

Einmalzahlung

Eine wiederkehrende Zahlungsweise wird in der Regel politisch nicht gewünscht, weshalb die Entschädigung meist als Einmalzahlung erfolgt.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für diese Entschädigungsregelung ist in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) § 5a festgelegt.

Quelle:

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Urheber: www.aktionsbuendnis-89.de

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