accessibility helper

Werkzeuge zur barrierefreien Benutzung dieser Webseite

Hier finden Sie einigen Hilfen für die Benutzung dieser Webseite. 

Schriftgröße:

Farbschema:

Komplette Webseite vergrößern:

Verwenden Sie Tastaturbefehle, um die Inhalte der Webseite zu vergrößern oder zu verkleinern.

Win: Strg und +/- Mac: ⌘ und +/-

 
 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Erhalte ich eine Entschädigung, wenn im Vorhaben 89 Freileitungen über mein Grundstück gebaut werden?

Entschädigung bei Freileitungen über das Grundstück im Vorhaben V89

Wenn im Rahmen des Vorhabens V89 Höchstspannungsfreileitungen über Ihr Grundstück gebaut werden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Diese Entschädigung wird gewährt, wenn eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten des Betreibers in das Grundbuch eingetragen wird. Diese Dienstbarkeit gibt dem Betreiber das Recht, die Freileitungen über Ihrem Grundstück zu errichten und zu betreiben.

Höhe der Entschädigung

Die Entschädigungshöhe beträgt bei Höchstspannungsfreileitungen bis zu 25 % des Verkehrswertes der in Anspruch genommenen Schutzstreifenfläche. Die Schutzstreifenbreite liegt typischerweise zwischen 40 und 60 Metern, kann jedoch je nach Leitungsart und regionalen Vorschriften variieren.

Beschleunigungszuschlag: Zusätzlich kann ein Beschleunigungszuschlag gezahlt werden, wenn der Grundstückseigentümer die Dienstbarkeitsbewilligung innerhalb von acht Wochen notariell beglaubigen lässt. Dieser Zuschlag beträgt zwischen 0,5 €/m² und 2 €/m².

Aufwandsentschädigung: Es kann außerdem eine Aufwandsentschädigung von bis zu 500 € gezahlt werden, um den administrativen Aufwand für den Grundstückseigentümer abzudecken.

Rechenbeispiel

Angenommen, der Verkehrswert der Fläche beträgt 10 €/m². Die Entschädigung wird wie folgt berechnet:

  • 25 % des Verkehrswertes: 2,5 €/m²
  • Beschleunigungszuschlag: 1 €/m²
  • Gesamter Entschädigungsbetrag pro m²: 3,5 €/m²

Diese Entschädigung wird für die Schutzstreifenbreite (ca. 40-60 m) und die Trassenlänge auf dem betroffenen Grundstück pro Quadratmeter gezahlt.

Einmalzahlung

Eine wiederkehrende Zahlungsweise wird in der Regel politisch nicht gewünscht, weshalb die Entschädigung meist als Einmalzahlung erfolgt.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage für diese Entschädigungsregelung ist in der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) § 5a festgelegt.

Quelle:

Die Informationen auf dieser Seite waren für Dich hilfreich?

Dann unterstütze doch unsere Arbeit mit Deiner finanziellen Zuwendung oder Deiner Kompetenz! Wir suchen tatkräftige Mitstreiter und benötigen finanzielle Mittel für Gutachten, Beratung und Experten. Die Kontonummer findest Du weiter unten auf dieser Seite im roten Kasten. Danke!

Teilen & Tipps

Die URL dieser Seite (zum kopieren und weitergeben):
https://www.aktionsbuendnis-89.de/erhalte-ich-eine-entschaedigung-wenn-im-vorhaben-89-freileitungen-ueber-mein-grundstueck-gebaut-werden

Lizenz dieses Beitrags:

Du darfst das Material teilen und bearbeiten, solange du den Urheber nennst, keine kommerziellen Zwecke verfolgst und deine Änderungen unter derselben Lizenz weitergibst. 
Details zur Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/deed.de 

Urheber: www.aktionsbuendnis-89.de

Fragen, Feedback, Fehler

FAQ-Feedback

Formular

Hier kannst Du uns Feedback, Deine Fragen oder Fehler mitteilen. 

Zuwendungen

IBAN: DE38 4036 1906 8673 7192 00
BIC: GENODEM1IBB
Bank: Volksbank im Münsterland eG

Empfänger: BI Aktionsbündnis 89

Spendenquittungen können nicht ausgestellt werden.

Unsere Initiative

Wir klären über die Auswirkungen des Vorhabens 89 für Mensch, Tier, Natur und Umwelt auf. Wir vernetzen uns mit anderen Initiativen und bündeln Ressourcen. Wir machen die Dimensionen des Vorhabens 89 einer breiten Öffentlichkeit verständlich und initiieren Kampagnen.

Unsere Ziele

Grundlegende Überprüfung der Planungen für die 380kV-Freileitung (BBPIG 89) und Einhaltung der Raumordnungsziele zum Schutz von Wohngebieten und Naturschutzflächen sowie eine objektive Prüfung der Umweltverträglichkeit durch wissenschaftliche Gutachten. Wir fordern die konsequente Bündelung von geplanten neuen Strominfrastrukturprojekten zur Entlastung des Raumes - und zwar nicht erst auf Wechselstromebene, sondern bereits mit den geplanten Gleichstromprojekten. Eine Großbaustelle reicht.

Wie Du helfen kannst

Unterstütze uns mit Deiner Spende oder engagiere Dich in einem unserer Teams. Verbreite unsere Website, Kampagnen und Ziele.