Um die Planung und den Bau von Stromleitungen zu beschleunigen, gilt ein spezielles Verfahren: das Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG).
Was ist das NABEG?
Das NABEG ist ein Gesetz, das der deutsche Bundestag beschlossen hat und das am 28. Juli 2011 in Kraft trat. Es hat das Ziel, Genehmigungen und den Bau von neuen Stromleitungen schneller zu ermöglichen. Dies gilt besonders für Projekte, die durch mehrere Bundesländer oder über Landesgrenzen hinausführen. Dadurch sollen Verzögerungen bei wichtigen Infrastrukturprojekten minimiert werden.
Auswirkungen auf das Vorhaben 89
Das NABEG hat auf V89 folgende wesentliche Auswirkungen:
- Verfahrensbeschleunigung: Das Gesetz beschleunigt den Planungsprozess und die Genehmigung, was bedeutet, dass Fristen strikter und Verfahrensschritte optimiert sind.
- Zentrale Entscheidungsinstanz: Die Bundesnetzagentur übernimmt die Federführung, wodurch die Planungen schneller abgestimmt werden können.
- Beteiligungsrechte: Bürgerinitiativen und Betroffene haben weiterhin das Recht auf Einwendungen und Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Beteiligung. Das NABEG sorgt jedoch dafür, dass diese Verfahren in einem festgelegten Zeitrahmen ablaufen, um Verzögerungen zu minimieren.
Unterschied zur normalen Verfahrensdauer:
Ohne das NABEG kann die Genehmigung neuer Stromleitungen viele Jahre dauern, weil umfangreiche Prüfungen und Abstimmungen zwischen verschiedenen Behörden notwendig sind. Mit dem NABEG soll dieser Prozess schneller abgeschlossen werden. Allerdings hängt die tatsächliche Zeitersparnis von der Komplexität des Projekts und der Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen ab.
Für das Vorhaben 89 bedeutet die Anwendung des NABEG unter anderem, dass die Bezirksregierung und andere Beteiligte straffere Zeitpläne einhalten müssen.
Quellen:
Kritikpunkte und negative Auswirkungen:
- Verkürzte Beteiligungszeit der Öffentlichkeit: Das NABEG schreibt vor, dass bestimmte Verfahrensschritte in kürzeren Fristen erfolgen müssen. Das bedeutet, dass Bürger und lokale Interessengruppen weniger Zeit haben, sich umfassend zu informieren und fundierte Einwände zu erheben. Dadurch fühlen sich viele Betroffene nicht ausreichend eingebunden, was das Vertrauen in den Prozess mindern kann.
- Zentrale Entscheidungsbefugnisse: Bei länderübergreifenden Projekten übernimmt die Bundesnetzagentur die Verantwortung für das Verfahren. Dadurch haben die einzelnen Bundesländer weniger Einfluss, was dazu führen kann, dass regionale Anliegen nicht ausreichend berücksichtigt werden.
- Einschränkung der Umweltprüfung: Da das Verfahren beschleunigt werden soll, besteht die Gefahr, dass Umweltprüfungen verkürzt oder weniger umfassend durchgeführt werden. Dies kann zu einer unzureichenden Berücksichtigung von Naturschutzaspekten führen.
- Komplexität der Projekte: Bei Projekten wie dem Vorhaben 89 können die Fristen dazu führen, dass komplexe Themen zu schnell bearbeitet werden, ohne alle Details gründlich zu prüfen. Das führt zu Sorgen, dass Fehler übersehen werden und spätere Änderungen nötig sind, was trotz der Beschleunigung insgesamt mehr Aufwand bedeuten könnte.