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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie geht es nach Ende der Bürgerbeteiligung im Raumordnungsverfahren zum Vorhaben 89 weiter?

  • Die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren für die geplante 380-kV-Stromleitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk fand vom 21. Oktober bis 29. November 2024 statt.
  • Bürger und öffentliche Stellen konnten in dieser Zeit Stellungnahmen abgeben. Insgesamt sind 2500 Stellungnahmen bei der Bezirksregierung Münster eingegangen.
  • Die Stellungnahmen wurden per E-Mail, postalisch oder persönlich eingereicht. Diese Zahl gilt laut der Behördensprecherin als vergleichsweise groß.

1. Was passiert jetzt mit den Stellungnahmen?

Die Bezirksregierung Münster prüft alle eingegangenen Stellungnahmen. Dabei werden:

  • Die Auswirkungen des Projekts auf Mensch, Umwelt und Raumordnung bewertet.
  • Doppelte Eingaben (Doubletten) aussortiert, um Überschneidungen zu vermeiden.
  • Kritische Punkte und Vorschläge aus den Stellungnahmen analysiert.

Aufgrund der großen Anzahl an Eingaben wird die Bearbeitung der Stellungnahmen innerhalb der Behörde als priorisiert behandelt. Wie lange dies dauert, ist noch unklar.

2. Erstellung der landesplanerischen Beurteilung

Die landesplanerische Beurteilung ist das zentrale Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens.

Die Bezirksregierung erstellt eine landesplanerische Beurteilung, die festlegt, welche Trassenkorridore am besten mit den räumlichen und planerischen Vorgaben vereinbar sind. Diese Beurteilung soll 2025 abgeschlossen werden.

Siehe auch den FAQ-Beitrag: Was genau verbirgt sich hinter "landesplanerische Beurteilung"?

3. Übergang zum Planfeststellungsverfahren

Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens beginnt das Planfeststellungsverfahren. Hier wird der genaue Verlauf der Stromtrasse festgelegt. Auch in diesem Verfahren haben Bürger die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. 

4. Weitere Beteiligungsmöglichkeiten

Während des Planfeststellungsverfahrens werden die Planunterlagen erneut öffentlich ausgelegt. Bürger können innerhalb einer festgelegten Frist Stellungnahmen abgeben. Die Behörde ist verpflichtet, diese Einwendungen zu prüfen und gegebenenfalls in die Planung einzubeziehen. 

5. Entscheidung und Rechtsmittel

Am Ende des Planfeststellungsverfahrens steht der Planfeststellungsbeschluss, der den Bau der Trasse genehmigt oder ablehnt. Gegen diesen Beschluss können Betroffene Rechtsmittel einlegen, beispielsweise eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.

6. Wird es im Raumordnungsverfahren noch einen Erörterungstermin geben?

Dazu haben wir einen eigenen FAQ-Beitrag erstellt: Wird es noch einen Erörterungstermin im Raumordnungsverfahren geben?

Quellen:

  1. Bezirksregierung Münster, Informationen zum Raumordnungsverfahren
    Anmerkung: Diese Seite wird im Laufe der Verfahren stetig aktualisiert und geändert.
  2. Westfälische Nachrichten, 05.12.2024

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Wir klären über die Auswirkungen des Vorhabens 89 für Mensch, Tier, Natur und Umwelt auf. Wir vernetzen uns mit anderen Initiativen und bündeln Ressourcen. Wir machen die Dimensionen des Vorhabens 89 einer breiten Öffentlichkeit verständlich und initiieren Kampagnen.

Unsere Ziele

Grundlegende Überprüfung der Planungen für die 380kV-Freileitung (BBPIG 89) und Einhaltung der Raumordnungsziele zum Schutz von Wohngebieten und Naturschutzflächen sowie eine objektive Prüfung der Umweltverträglichkeit durch wissenschaftliche Gutachten. Wir fordern die konsequente Bündelung von geplanten neuen Strominfrastrukturprojekten zur Entlastung des Raumes - und zwar nicht erst auf Wechselstromebene, sondern bereits mit den geplanten Gleichstromprojekten. Eine Großbaustelle reicht.

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