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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was genau verbirgt sich hinter "landesplanerische Beurteilung"?

Die landesplanerische Beurteilung ist das zentrale Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens. Sie bewertet, ob ein Vorhaben den Anforderungen der Raumordnung entspricht und wie es umgesetzt werden kann.

Ziele und Aufgaben der landesplanerischen Beurteilung

  1. Bewertung der Trassenkorridore:
    Verschiedene Trassenvarianten werden geprüft und in Bezug auf ihre Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Wirtschaft verglichen.
    Wichtige Vorgaben sind der Schutz von Wohngebieten, Naturschutzflächen, Landschaftsbild und Infrastrukturen.
  2. Abwägung von Interessen:
    Die Beurteilung soll Konflikte zwischen verschiedenen Interessen (z. B. Naturschutz, Energiewirtschaft, Anwohnerbelange) ausgleichen. Ziel ist es, die raumverträglichste Variante zu empfehlen.
  3. Rechtliche Grundlage:
    Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage des Raumordnungsgesetzes (ROG) und des Landesplanungsgesetzes NRW.
    Sie soll so sicherstellen, dass das Vorhaben mit übergeordneten Zielen wie dem Landesentwicklungsplan übereinstimmt

Inhalte der landesplanerischen Beurteilung

  1. Zusammenfassung der Stellungnahmen:
    Die wichtigsten Anregungen und Kritikpunkte aus den eingereichten Bürger- und Behördenmeinungen werden berücksichtigt.
  2. Bewertung der Schutzgüter (u.a.):
    Mensch: Abstand zu Wohngebieten, mögliche gesundheitliche Belastungen.
    Umwelt: Auswirkungen auf Naturschutzgebiete, Artenvielfalt, Bodenversiegelung.
    Landschaft: Beeinträchtigung des Landschaftsbildes.
    Infrastruktur: Auswirkungen auf Verkehrswege und technische Systeme.
  3. Empfehlung für die Trassenführung:
    Es wird ein Trassenkorridor identifiziert, der aus Sicht der Raumordnung die beste Wahl darstellt

Verbindlichkeit der landesplanerischen Beurteilung

Die Beurteilung ist nicht rechtsverbindlich und hat den Charakter einer Empfehlung. Im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren können weiterhin Änderungen am Trassenverlauf vorgenommen werde

Bedeutung für Bürgerinitiativen

Die landesplanerische Beurteilung gibt Einblick, wie die Behörde auf Kritik und Anregungen reagiert hat. Sie zeigt, welcher Trassenverlauf aus raumplanerischer Sicht bevorzugt wird. 

Bürgerinitiativen können daraus gezielt neue Argumente entwickeln und im Planfeststellungsverfahren weiter einbringen.

Fazit

Die landesplanerische Beurteilung ist ein entscheidender Meilenstein im Raumordnungsverfahren, aber noch keine endgültige Entscheidung. Sie legt fest, welche Trassenkorridore am raumverträglichsten sind, beeinflusst jedoch das folgende Planfeststellungsverfahren erheblich. 

Für das Aktionsbündnis bietet sie die Gelegenheit, die behördlichen Abwägungen kritisch zu analysieren und gezielte Einwendungen zu formulieren.

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