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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen ist am 29.11. abgelaufen: Bitte keine Stellungnahmen mehr an die Bezirksregierung senden!    

Textbausteine: Grundlegende Einwendungen

Basierend auf den Einwendungen des Anwalts des Aktionsbündnis 89

Die geplante 380-kV-Stromtrasse durch einmalige Kulturlandschaften sorgt für erhebliche Bedenken hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Natur, private Grundstücke und die Region. Die geplante Trasse missachtet das raumplanerische Bündelungsgebot und setzt die Gesundheit von Anwohnern durch die Nähe zu Wohngebäuden potenzielle Gefahren aus.

Der Anwalt des Aktionsbündnis 89 hat grundlegende Einwendungen gegen das Vorhaben für uns formuliert und kritisiert die mangelnde Rechtfertigung und den erheblichen Eingriff in sensible Lebensräume. Die Einwendungen zielen darauf ab, den Schutz von Menschen und Natur zu gewährleisten und eine gründliche Neubewertung des Projekts zu fordern.

Wir haben diese Einwendungen für Euch gegliedert und stellen diese hier als Textbausteine für Euch zur Verfügung.

  • Bedarf / Rechtfertigung

    Eine gänzlich neue 380 kV-Stromtrasse soll quer durch das Münsterland geführt werden, die Landschaft zerschneiden und technisch überprägen. Natur und privates Eigentum sollen in großem Umfang in Anspruch genommen werden. Die dafür notwendige Rechtfertigung ist nicht hinreichend belegt. Die Aufnahme als Vorhaben Nr. 89 in den Bundesbedarfsplan basiert auf dem Netzentwicklungsplan. Der aktuelle Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037 steht im Widerspruch zum Energiewirtschaftsgesetz, weil er die dort (§ 12b) geforderte Kappung von Einspeisespitzen explizit nicht berücksichtigt. Diese Kappung soll bewirken, dass der Netzausbau nicht auf die Übertragung von Spitzenerzeugungen ausgerichtet wird, sondern auf den tatsächlichen Bedarf (Verringerung der Ausbaukosten und der Inanspruchnahme von Raum, Natur und Eigentum). 

  • Neuzerschneidung, Bündelungsgebot, Abstandsziele

    Da es jedenfalls im dicht besiedelten Mitteleuropa kaum noch unzerschnittene Freiräume gibt, ist es eines der wichtigsten raumplanerischen Gebote, neue Zerschneidungen möglichst zu vermeiden und linienförmige Infrastruktur zu bündeln. Gegen dieses Planungsgebot wird mit der Korridorauswahl zu größten Teilen verstoßen. Es ist nicht hinreichend untersucht, ob weitergehende Bündelungen möglich wären.

    Gem. Ziel 8.2-4 des aktuellen Landesentwicklungsplanes NRW (LEP) sind neue Höchstspannungsfreileitungen auf neuen Trassen so zu planen, dass zu Wohngebieten, Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern u.ä. ein Abstand von 400 m und zu Wohngebäuden im Außenbereich ein Abstand von 200 m einzuhalten ist. Es ist bereits anhand der Korridore zu erkennen, dass diese Abstände in sehr hoher Zahl nicht eingehalten werden können. Denn es befinden sich eine dreistellige Zahl an Wohngebäuden innerhalb der Korridore, und zwar so verteilt, dass es selbst dann, wenn die Leitung in einem „Zickzack-Kurs“ geführt werden sollte, zur vielfachen und deutlichen Unterschreitung der Abstandsvorgaben käme. Zudem würde ein „Zickzack-Kurs“ gegen das Gebot der Geradlinigkeit verstoßen, die Leitung verlängern und das Landschaftsbild nochmals stärker belasten.

    Durch das Vorhaben soll eine bisher intakte, einmalige und hochsensible Kulturlandschaft in weitestgehend neuer Trasse zerschnitten und für mindestens die kommenden 100 Jahre technisch überprägt werden. Zudem führt die neue Trasse zu weitgehenden Einschränkungen im Hinblick auf die Nutzung und Entwicklung des privaten Eigentums, die Zukunftsfähigkeit der betroffenen (landwirtschaftlichen) Betriebe und einer nachhaltigen Entwicklungsmöglichkeit der Kommunen. Das wird bisher nicht hinreichend geprüft und berücksichtigt.

    Ich spreche mich strikt dagegen aus, die wenigen Bereiche des Münsterlandes, die bisher nicht durch linienförmige, technisch-industrielle Anlagen geprägt oder gar überprägt sind, auch noch durch neue, hohe und massive Freileitungen zu überformen.

  • Erdkabel & Varianten

    Sofern das Vorhaben überhaupt notwendig ist, ist es geradezu prädestiniert dafür, insb. in den Annäherungsbereichen an Wohngebäude und andere sensible Nutzungen als Erdkabel geführt zu werden. Es handelt sich um eine komplett neue Trasse in einem hochsensiblen Raum und einer sehr großen Zahl von Betroffenen. Es ist nicht nachvollziehbar und falsch, dass das Vorhaben bisher von (Teil-) Verkabelungen per se ausgeschlossen sein soll.

    Ich bezweifle, dass die Ermittlung der Varianten hinreichend war. Die diesbezüglichen Unterlagen sind für mich nicht nachvollziehbar und inkonsistent. Zudem berücksichtigen sie nicht, dass zwischenzeitlich der Konverterstandort vom Raum Westerkappeln nach Ibbenbüren verschoben wurde.

  • Verfahrensfehler

    Angesichts des enormen Umfangs und der Komplexität der Unterlagen halte ich es für falsch, dass die Mindestbeteiligungsdauer von einem Monat nur um wenige Tage verlängert wurde.

    Die ausliegenden Unterlagen sind nicht ausreichend für die beantragte raumordnerische Prüfung und Entscheidung. Die Unterlagen - z.B. im Bereich des Artenschutzes (insb. der Avifauna) - basieren teilweise auf einer ungesicherten Datenlage. Dennoch werden sie als Entscheidungsgrundlage zur Ermittlung der Vorzugsvariante genutzt. Nicht hinreichende Untersuchungen im Natur- und Artenschutz schlagen daher auf die raumordnerische Variantenabwägung durch. Angesichts der enorm weitreichenden und andauernden Folgen der raumordnerischen Entscheidung erwarte ich / erwarten wir, dass diese auf vollständig zutreffenden Fakten samt tiefgreifenden Ermittlungen, sowie neutralen Untersuchungen basieren wird.

  • Gesundheit & Gefahren - allgemein:

    Wissenschaftlich ist umstritten, ob die geltenden Grenzwerte zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung ausreichen. Es ist dringend Vorsorge dafür zu treffen, dass Menschen, die ständig und dauerhaft den Belastungen durch eine 380-kV-Höchstspannungsfreileitung ausgesetzt sind, keinen gesundheitlichen Schaden nehmen bzw. mit Langzeitschäden rechnen müssen. Daher fordere ich vom Bau der Höchstspannungsfreileitung in unmittelbarer Nähe meiner Wohnung Abstand zu nehmen.

    Die untersuchten Leitungskorridore führen unweigerlich zu einer Vielzahl von Annäherungen an Wohngebäude und weitere geschützte Aufenthaltsorte von Menschen (z.B. Arbeitsstellen). Durch Sturmböen, Windhosen oder auch Eisbildungen ist es in der Vergangenheit mehrfach dazu gekommen, dass Masten von Höchstspannungsfreileitungen umgeknickt sind. So z.B. am 18.06.2024 im Bereich Reichenhain (Kreis Elbe-Elster) und Gröditz (Landkreis Meißen). Am 12. Juli 2024 fegte, bestätigt durch den DWD, ein Tornado genau über den Trassenraum im Bereich Sendenhorst hinweg und deckte Dächer ab, etc.. Extremwetterereignisse werden häufiger und stärker. Die Planung ist daher angesichts der vielen Annäherungen an menschliche Aufenthaltsorte mit unzumutbaren Gefahren verbunden.

  • Naturschutz

    Die Planung der Höchstspannungsfreileitung soll quer durch einen bisher wenig bzw. nicht belasteten, aber sehr empfindlichen Raum erfolgen. Das verstößt eklatant gegen den naturschutzrechtlichen Gebiets- und Artenschutz. Schutzgebiete und Biotope werden großflächig zerstört oder zumindest beeinträchtigt werden. Artenschutzrechtliche Verbote werden verletzt werden. Die diesbezüglichen Unterlagen (wie z.B. der artenschutzrechtlichen Fachbeitrag) sind zu ungenau und zu unvollständig für eine hinreichende Bewertung der unterschiedlichen Korridore / Varianten. 

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Wir klären über die Auswirkungen des Vorhabens 89 für Mensch, Tier, Natur und Umwelt auf. Wir vernetzen uns mit anderen Initiativen und bündeln Ressourcen. Wir machen die Dimensionen des Vorhabens 89 einer breiten Öffentlichkeit verständlich und initiieren Kampagnen.

Unsere Ziele

Grundlegende Überprüfung der Planungen für die 380kV-Freileitung (BBPIG 89) und Einhaltung der Raumordnungsziele zum Schutz von Wohngebieten und Naturschutzflächen sowie eine objektive Prüfung der Umweltverträglichkeit durch wissenschaftliche Gutachten. Wir fordern die konsequente Bündelung von geplanten neuen Strominfrastrukturprojekten zur Entlastung des Raumes - und zwar nicht erst auf Wechselstromebene, sondern bereits mit den geplanten Gleichstromprojekten. Eine Großbaustelle reicht.

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