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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wann und von wem wurde V89 beschlossen?

Das Netzausbauvorhaben Nr. 89 wurde im Rahmen des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) beschlossen. Dieses Gesetz wurde ursprünglich am 28. Juni 2013 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und bildet die Grundlage für den Ausbau des deutschen Übertragungsnetzes. Das BBPlG definiert die Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf für verschiedene Netzausbauprojekte, einschließlich Vorhaben 89, das eine 380 kV Hochspannungsleitung zwischen Westerkappeln und dem Gersteinwerk umfasst. Das Vorhaben Westerkappeln – Gersteinwerk ist seit Mitte 2022 gesetzlich als Vorhaben Nr. 89 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verankert. Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber ist Amprion beauftragt, das Netzausbauprojekt zu planen und umzusetzen und die Leitung anschließend zu betreiben.

Die Entscheidung, dieses Projekt im Bundesbedarfsplangesetz zu verankern, wurde unter der damaligen Bundesregierung, bestehend aus CDU/CSU und FDP, getroffen. Der Plan wurde entwickelt, um den Stromtransport von den Erzeugungsgebieten im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden und Westen Deutschlands zu verbessern, 

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Unsere Initiative

Wir klären über die Auswirkungen des Vorhabens 89 für Mensch, Tier, Natur und Umwelt auf. Wir vernetzen uns mit anderen Initiativen und bündeln Ressourcen. Wir machen die Dimensionen des Vorhabens 89 einer breiten Öffentlichkeit verständlich und initiieren Kampagnen.

Unsere Ziele

Grundlegende Überprüfung der Planungen für die 380kV-Freileitung (BBPIG 89) und Einhaltung der Raumordnungsziele zum Schutz von Wohngebieten und Naturschutzflächen. Wir fordern die Bündelung neuer Stromtrassen entlang bestehender Leitungen und eine objektive Prüfung der Umweltverträglichkeit durch wissenschaftliche Gutachten.

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