accessibility helper

Werkzeuge zur barrierefreien Benutzung dieser Webseite

Hier finden Sie einigen Hilfen für die Benutzung dieser Webseite. 

Schriftgröße:

Farbschema:

Komplette Webseite vergrößern:

Verwenden Sie Tastaturbefehle, um die Inhalte der Webseite zu vergrößern oder zu verkleinern.

Win: Strg und +/- Mac: ⌘ und +/-

 
 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Kann mich Amprion für den Bau von Strommasten enteignen?

Im Rahmen des Vorhabens 89, bei dem es um den Bau von Strommasten und Freileitungen geht, kann eine Enteignung grundsätzlich möglich sein. Diese Maßnahme wird jedoch nur in Betracht gezogen, wenn alle anderen Versuche, eine Einigung mit dem Grundstückseigentümer zu erzielen, gescheitert sind. Die rechtliche Grundlage für eine Enteignung im Zusammenhang mit dem Bau von Stromleitungen ist im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert.

Enteignung als letzter Schritt

Eine Enteignung erfolgt nur, wenn eine einvernehmliche Regelung nicht erreicht werden kann und der Bau der Leitung im öffentlichen Interesse liegt. Vor einer Enteignung muss ein Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sein, in dem alle Betroffenen gehört werden. Im Falle einer Enteignung wird dem Eigentümer eine Entschädigung gezahlt, die dem Wert des betroffenen Grundstücks entspricht.

Rechtliche Grundlage

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht in § 45 die Möglichkeit zur Enteignung vor, wenn diese für den Bau von Infrastruktur, wie z.B. Stromleitungen, notwendig ist. Die Entscheidung über eine Enteignung trifft die zuständige Behörde, nicht der Netzbetreiber selbst.

Quellen:

Teilen & Tipps

Die URL dieser Seite (zum kopieren und weitergeben):
https://www.aktionsbuendnis-89.de/kann-ich-von-amprion-enteignet-werden

Lizenz dieses Beitrags:

Du darfst das Material teilen und bearbeiten, solange du den Urheber nennst, keine kommerziellen Zwecke verfolgst und deine Änderungen unter derselben Lizenz weitergibst. 
Details zur Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/4.0/deed.de 

Urheber: www.aktionsbuendnis-89.de

Fragen, Feedback, Fehler

FAQ-Feedback

Formular

Hier kannst Du uns Feedback, Deine Fragen oder Fehler mitteilen. 

Zuwendungen

IBAN: DE38 4036 1906 8673 7192 00
BIC: GENODEM1IBB
Bank: Volksbank im Münsterland eG

Empfänger: BI Aktionsbündnis 89
Bevollmächtigte des Treuhandkontos sind: Kathrin Ehmann

Spendenquittungen können nicht ausgestellt werden.

Unsere Initiative

Wir klären über die Auswirkungen des Vorhabens 89 für Mensch, Tier, Natur und Umwelt auf. Wir vernetzen uns mit anderen Initiativen und bündeln Ressourcen. Wir machen die Dimensionen des Vorhabens 89 einer breiten Öffentlichkeit verständlich und initiieren Kampagnen.

Unsere Ziele

Grundlegende Überprüfung der Planungen für die 380kV-Freileitung (BBPIG 89) und Einhaltung der Raumordnungsziele zum Schutz von Wohngebieten und Naturschutzflächen. Wir fordern die Bündelung neuer Stromtrassen entlang bestehender Leitungen und eine objektive Prüfung der Umweltverträglichkeit durch wissenschaftliche Gutachten.

Wie Du helfen kannst

Unterstütze uns mit Deiner Spende oder engagiere Dich in einem unserer Teams. Verbreite unsere Website, Kampagnen und Ziele.