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Ja zur Energiewende! Nein zur 380-kv-Freileitung im Vorhaben 89!

Presseinformation der Bezirksregierung Münster am 13.01.2025

"Amprion darf private Grundstücke in Lengerich und Ladbergen kartieren"

Hier der Wortlaut der Presseinformation:

Presseinformation

Amprion darf private Grundstücke
in Lengerich und Ladbergen kartieren

Münster. Der Stromnetzbetreiber Amprion GmbH (Dortmund) hat vor Weihnachten (Posteingang: 20. Dezember 2024) bei der Bezirksregierung Münster den Erlass von Duldungsverfügungen zur Betretung privater Grundstücke in der Stadt Lengerich und der Gemeinde Ladbergen beantragt. Betroffen sind 3 Flurstücke in Ladbergen und 98 Flurstücke in Lengerich.

Die von Amprion beantragte Duldungspflicht umfasst die Begehung, Inaugenscheinnahme und Befahrung von Grundstücken, die Probeflächenermittlung und Biotoptypkartierung, die Brut- und Rastvogelkartierung sowie die Horst- und Höhlenbaumkartierung der betroffenen Grundstücke. Dabei handelt es sich um Vorarbeiten, zu denen Amprion im Zusammenhang mit der im Bundesbedarfsplangesetz festgeschriebenen Errichtung der 380-kV-Höchstspannungsfreileitung Westerkappeln-Gersteinwerk verpflichtet ist. Die Bezirksregierung Münster ermittelt als zuständige Regionalplanungsbehörde derzeit den Vorzugstrassenkorridor der Freileitung, nachdem Amprion die Prüfung der Raumverträglichkeit des Vorhabens am 30.09.2024 beantragt hat.

Laut Amprion hatte das Unternehmen bereits im Winter 2023 mittels ortsüblicher Bekanntmachungen die Grundstücksberechtigten von dem Vorhaben informiert, woraufhin mehrere Personen gegenüber Amprion und beauftragten Fachfirmen Betretungsverbote ausgesprochen hätten. Das Unternehmen habe jedoch Identitäten und Berechtigungsverhältnisse an den Grundstücken nicht feststellen und daher auch keine individuellen Verhandlungen führen beziehungsweise individuelle Duldungsanordnungen beantragen können, so Amprion. Im Ergebnis hätten die Untersuchungen in dem vorgesehenen Zeitraum nicht abschließend durchgeführt werden können, so Amprion. Diese seien in einem Gesamtzeitraum von November 2023 bis Dezember 2024 in acht Kommunen entlang der vorgesehenen rund 85 Kilomater langen Trasse vorgesehen gewesen.

Da es sich bei den beabsichtigten Kartierungen um übliche obligatorische Maßnahmen handelt, die für die Planung einer Höchstspannungsfreileitung unerlässlich sind, und zudem eine Duldungspflicht kraft Gesetzes besteht, wird die Bezirksregierung entsprechend des Antrags mit Wirkung ab dem 20. Januar 2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, die die Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte zur Duldung verpflichtet.

Aus naturschutzfachlichen Gründen beträgt die Wirkungsdauer der Duldungsverfügung 13 Monate. Die Verfügung wird am Freitag, 17. Januar 2025, im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster veröffentlicht.
 

(Quelle: Pressemitteilung der BezReg via E-Mail)

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    Aktionsbündnis 89 - Wer wir sind

    Das Aktionsbündnis 89 ist ein Zusammenschluss aller Initiativkreise aus dem Tecklenburger Land und Münsterland, die sich gegen den Bau der geplanten 380 kV-Stromtrasse durch ihren Lebensraum wehren. Wir sind für die Energiewende, aber gegen die neue Hochspannungsleitung quer durch das Tecklenburger Land und Münsterland.

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