Die Veranstaltung diente dazu, den aktuellen Stand des Raumordnungsverfahrens darzustellen und über die anstehende Erörterung der Träger öffentlicher Belange zu informieren. Zudem wurden allgemeine Fragen zum Verfahren sowie zu den eingereichten Stellungnahmen beantwortet.
Allgemeines zum Erörterungstermin und zur Raumverträglichkeitsprüfung
Was ist der Zweck der Raumverträglichkeitsprüfung (RVP)?
Laut Ralf Weidmann dient die RVP dazu, den raumverträglichsten Korridor für die geplante 380-kV-Stromleitung zu ermitteln. Dabei werden öffentliche Belange geprüft, aber keine individuellen Betroffenheiten (7:24).
Wann findet der Erörterungstermin statt?
Laut Britta Kraus ist der Termin am 20. Februar 2025, bei Bedarf auch am 21. Februar 2025 (12:43).
Wer nimmt am Erörterungstermin teil?
Nur Träger öffentlicher Belange (z. B. Kommunen, Fachbehörden). Private Bürger*innen oder Bürgerinitiativen sind gesetzlich nicht zugelassen (13:03).
Warum sind Bürger*innen und Initiativen nicht zugelassen?
Laut Britta Kraus ist dies im Landesplanungsgesetz NRW festgelegt. Private Interessen werden erst im späteren Planfeststellungsverfahren berücksichtigt (13:22).
Wie werden private Stellungnahmen berücksichtigt?
Alle fristgerecht eingereichten Stellungnahmen werden laut Britta Kraus geprüft, strukturiert und in die Bewertung der Raumverträglichkeit einbezogen. Allerdings werden sie nicht im Erörterungstermin besprochen (14:59).
Wie viele Stellungnahmen wurden eingereicht?
Laut Britta Kraus gab es 2.421 private Stellungnahmen und 70 von Trägern öffentlicher Belange, also insgesamt etwa 2.500 Einwendungen (40:56).
Welche Hauptargumente wurden in den Stellungnahmen vorgebracht?
- Unzureichende Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz
- Unterschreitung von Mindestabständen zur Wohnbebauung
- Wertverlust von Immobilien
- Naturschutz: Schutzgebiete, bedrohte Tierarten, Landschaftsbild
- Gesundheitsrisiken durch elektromagnetische Felder und Lärm
- Auswirkungen auf Tourismus und Naherholung
- Alternativen wie Erdverkabelung und Nutzung bestehender Trassen
- Zweifel am tatsächlichen Bedarf für die Leitung
Wie wird mit widersprüchlichen Sachverhalten umgegangen?
Falls Einwendungen einen anderen Sachverhalt schildern als die Angaben von Amprion, werden diese laut Britta Kraus geprüft und durch Fachbehörden oder eigene Recherchen der Bezirksregierung verifiziert. Dabei werden insbesondere die Daten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie die Fachinformationssysteme (FIS) für Umwelt- und Naturschutz herangezogen (33:07).
Haben Fehler im Gutachten von Amprion Auswirkungen auf die Entscheidung?
Laut Ralf Weidmann werden alle Einwendungen geprüft und mit offiziellen Datenquellen abgeglichen.
Weiterer Ablauf und Transparenz
Wo können Bürger*innen das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung einsehen?
Laut Ulrich Tückmantel wird die gutachterliche Stellungnahme nach Fertigstellung auf der Webseite der Bezirksregierung veröffentlicht. Geplant ist dies bis Ende März 2025, spätestens jedoch Mitte April 2025 (25:02).
Wie lange bleibt das Gutachten online verfügbar?
Mindestens fünf Jahre, sodass es auch im Planfeststellungsverfahren (ab 2027) noch zugänglich ist (25:21).
Gibt es eine Möglichkeit, über das Ergebnis informiert zu werden?
Laut Ulrich Tückmantel wird die Bezirksregierung eine Pressemitteilung veröffentlichen und über die Bereitstellung der gutachterlichen Stellungnahme informieren (26:05).
Wird es eine weitere Veranstaltung zur Vorstellung des Gutachtens geben?
Ja, laut Ulrich Tückmantel wird geprüft, ob eine Informationsveranstaltung zur „Lesehilfe“ für das Gutachten organisiert werden kann (49:00).
Abschließende Vereinbarungen der Bezirksregierung:
- Pressemitteilung nach dem Erörterungstermin
- Veröffentlichung der gutachterlichen Stellungnahme (Ende März/April 2025)
- Informationsveranstaltung zur Lesehilfe für das Gutachten